Rechtsprechung
   BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,933
BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R (https://dejure.org/2001,933)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R (https://dejure.org/2001,933)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - B 13 RJ 67/99 R (https://dejure.org/2001,933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Altersrente - Ermächtigungsgrundlage - Renteneinstellung - Einstellung - Rentenzahlung - Geschäftsfähigkeit - Rentenversicherungsträger - Obhutspflicht - Gesetzesvorbehalt - Verhältnismäßigkeitsprinzip - Prozeßfähigkeit - Anfechtungsklage - Leistungsklage - Aufhebung - ...

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs 1 Satz 1; ; BGB §§ 372 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung der Rentenzahlung nur durch Verwaltungsakt; hier an Bewohner der Colonia Dignidad

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Einstellung von Rentenzahlungen in die "Colonia Dignidad" erschwert // Rententräger wollen nicht Sektenführer Schäfer unterstützen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 89, 111
  • NJW 2002, 2810
  • NVwZ 2002, 1544 (Ls.)
  • NZS 2002, 603
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R
    Für diese Klage ist - ohne Rücksicht auf den bestandskräftigen Bewilligungsbescheid vom 5. Mai 1995 (vgl dazu BSGE 59, 227, 229 = SozR 4100 § 134 Nr. 29) - ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen, zumal sich die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - (BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5) für berechtigt hält, die weitere Auszahlung der Rente des Klägers auch ohne Erteilung eines Verwaltungsakts zu verweigern.

    Auch soweit in dem Vorbringen der Beklagten die Erhebung einer gegen den Leistungsanspruch gerichteten aufschiebenden Einrede gesehen werden könnte (vgl dazu BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - in BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5), die für sich genommen möglicherweise keine Regelung iS von § 31 SGB X darstellt, läge ein Verwaltungsakt jedenfalls darin, daß die Beklagte die Einstellung der schon tatsächlich laufenden Rentenzahlungen verfügt hat.

    In dem vom 4. Senat des BSG entschiedenen Fall (Urteil vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - in BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5) hatte der Rentenversicherungsträger im Rentenbewilligungsbescheid sinngemäß erklärt, Zahlungen würden so lange nicht erbracht, bis sichergestellt sei, daß sie ohne Einfluß der CD tatsächlich den Rentenberechtigten zufließen könnten.

    Da sich die Beklagte durch das Urteil des 4. Senats des BSG vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - in ihrer Verfahrensweise bestärkt sieht, hält es der erkennende Senat für angebracht, ausnahmsweise auf folgende materiell-rechtlichen Gesichtspunkte hinzuweisen, welche die Beklagte bei ihrem weiteren Vorgehen berücksichtigten könnte:.

  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 38/99 R

    Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad, Prozeßfähigkeit von

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R
    Es liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, daß der Kläger an einer solchen Störung leidet (vgl dazu auch BSGE 86, 107, 109 = SozR 3-1200 § 2 Nr. 1).

    Der 5. Senat des BSG hatte über eine Sache (B 5 RJ 38/99 R) zu entscheiden, in der eine Regelaltersrente (ohne Erteilung eines Bewilligungsbescheides) im Hinblick auf die in der CD herrschenden Verhältnisse vorläufig versagt worden war.

    Mit Urteil vom 5. April 2000 (BSGE 86, 107 = SozR 3-1200 § 2 Nr. 1) hat der 5. Senat die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt, durch welche die beklagte LVA unter Abänderung der angefochtenen Bescheide zur Rentenzahlung verurteilt worden war.

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R
    Allein der Umstand, daß sich der Kläger mit seinem Widerspruch zu dem Inhalt des Bescheides vom 29. September 1997 äußern konnte, reicht insoweit nicht ohne weiteres aus; vielmehr muß die Nachholung der erforderlichen Anhörung dieselbe rechtliche Qualität haben wie die an sich nach § 24 Abs. 1 SGB X gebotene Handlung (vgl dazu BSG SozR 1300 § 24 Nr. 6 S 11; BSGE 69, 247, 251 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 S 8 f).

    Danach ist zwar nicht die Mitteilung aller Einzelheiten (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 11 S 73), jedoch derjenigen Tatsachen erforderlich, die zum Ergebnis der Verwaltungsentscheidung beigetragen haben, dh auf die sich die Verwaltung zumindest auch gestützt hat (vgl BSGE 69, 247, 252 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 S 9).

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Darüber hinaus kann eine Heilung des Verfahrensmangels nach den mit der Anhörung verfolgten Funktionen noch während des Widerspruchsverfahrens erfolgen, wenn dem Betroffenen während des Vorverfahrens - zB durch Einlegung des Widerspruchs - hinreichende Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (BSGE 89, 111, 114 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1; BSG SozR 4-1300 § 24 Nr. 1) .
  • BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 39/02 R

    Nichtauszahlung einer bewilligten und festgestellten Rente - Formverwaltungsakt -

    An dem Verwaltungsaktcharakter der Mitteilung über die Nichtauszahlung (vgl hierzu Senatsurteil vom 13. Dezember 2001 - B 13 RJ 67/99 R - BSGE 89, 111 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1) bestehen vorliegend nach Form, Wortlaut und Inhalt des Bescheids keine begründeten Zweifel.

    Im Übrigen macht es keinen Unterschied, ob die Einstellung einer bereits längerfristig gezahlten Rente (vgl hierzu BSG vom 13. Dezember 2001 - B 13 RJ 67/99 R - BSGE 89, 111 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1) oder - wie hier - die Nichtauszahlung der Rente bereits ab dem Zeitpunkt ihrer Bewilligung verfügt wird.

    Vom erkennenden Senat ist in seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 (aaO) auf mögliche Fallgestaltungen hingewiesen worden, bei denen nach § 372 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Hinterlegung von Geld zulässig sein könnte.

    Weder liegen Anhaltspunkte für eine Geschäftsunfähigkeit des Klägers vor, noch hat die Beklagte vorgetragen, es bestehe die Möglichkeit, dass der Kläger seine, die Zahlungsweise der Rente betreffende Willenserklärungen (vgl § 47 SGB I) nach §§ 119 ff BGB anfechten und geltend machen könne, dass er die Rentenbeträge nicht erhalten habe (vgl hierzu Senatsurteil vom 13. Dezember 2001, aaO).

    Ist ein Rentenversicherungsträger aus tatsächlichen Gründen gehindert, die Rente auszuzahlen, ist in erster Linie § 10 der Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Rentenversicherungsträger und anderer Sozialversicherungsträger durch den Rentendienst der deutschen Bundespost POSTDIENST (Postrentendienstverordnung - PostRDV) vom 28. Juli 1994 (BGBl I 1867) einschlägig, der das Verfahren bei nicht ausführbaren Zahlungen regelt (vgl dazu auch §§ 119 f SGB VI sowie Senatsurteil vom 13. Dezember 2001, aaO).

  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragserhebung gem § 183 SGB 7 - Unternehmen

    Diese sog "Heilung" des Anhörungsmangels erfordert qualifizierte Nachholungshandlungen der Behörde; die bloße Erhebung des Widerspruchs genügt nicht (BSG Urteile vom 26.9.1991 - 4 RK 4/91 - BSGE 69, 247 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 und vom 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R - BSGE 89, 111 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht